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Bitte beachten Sie folgende Kundeninformation und die Sachverhaltsdarstellung des Verbands Österreichischer Entsorgungsbetriebe zum Thema ÖKLO-Komposttoiletten.


Sehr geehrte Kunden!

Wir bieten seit vielen Jahren Mobil-WC´s für Baustellen, Veranstaltungen und private Kunden an. Seit 2017 haben wir eine Mitbewerberin, die sogenannte „Kompost-Toiletten“ aus Holz anbietet, die angeblich ohne Wasser auskommen. Dieses Produkt soll eine Alternative zu den von uns angebotenen, klassischen WC-Kabinen aus Kunststoff sein.

Nun mag zwar der Auftritt dieses Jungunternehmens als durchaus sympathisch zu bezeichnen sein, aus der Sicht unserer Interessensvertretung (VÖEB - Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe) gestalten sich die Holz-Toiletten und die vermeintliche „Verwertung“ deren Inhalts aber als rechtlich und umwelttechnisch problematisch. Der Anbieter dieser Holz Toiletten stellt nämlich einige rechtlich und technisch fragwürdige Behauptungen auf.

Es wird öffentlich damit geworben, man könne die Ausscheidungen innerhalb von 14 Tagen in reine Blumenerde umwandeln. Es ist jedoch technisch nicht möglich, menschliche Fäkalien innerhalb dieses Zeitraums in Kompost zu verwandeln und es ist aus guten Gründen auch gar nicht erlaubt. Menschliche Fäkalien können nämlich Krankheitserreger, Hormone und Antibiotika enthalten, die man nicht in die Umwelt zurückführen möchte, weil sie ohne ausreichende Hygienisierung fatale Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben können. Deshalb dürfen Komposte aus Abfällen nur als Produkte in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen der Kompostverordnung entsprechen. Menschliche Ausscheidungen sind, ohne Vorbehandlung in Kläranlagen, als Ausgangsmaterial für die Kompostherstellung nicht vorgesehen. Die Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung schreibt auch schon grundsätzlich bei zur Kompostierung erlaubten Abfällen wesentlich längere Rottezeiten vor, um die Abtötung von Krankheitserregern und das Unschädlichmachen von Hormon- und Antibiotikarückständen sicher zu stellen.

Unser Mitbewerber wirbt damit, Abfälle einzusammeln und zu entsorgen, verfügt aber nicht über die gesetzlichen Voraussetzungen, diese Tätigkeiten durchführen zu dürfen. Werden die Dienste von nicht berechtigten Abfallsammlern in Anspruch genommen, macht sich der Mieter solcher Toilettanlagen sogar selbst nach den abfallrechtlichen Bestimmungen strafbar.

Angesichts dieser technischen und rechtlichen Vorgaben ist die behauptete „Nachhaltigkeit“ und das angebliche „umweltfreundlicher sein“ dieser Kompost Toiletten zu bezweifeln. Im Gegensatz dazu verbringt unser Unternehmen die Rückstände aus den mobilen WC Anlagen ordnungsgemäß in Kläranlagen, die in einem mehrstufigen Verfahren daraus Klärschlamm produzieren. Dieser Klärschlamm kann und darf danach zu verwertbarem Kompost verarbeitet werden, wenn die Grenzwerte der Kompostverordnung eingehalten werden.

Unsere Toilettenanlagen werden tatsächlich nachhaltig betrieben. Wir verwenden ein Sanitärsubstrat, das Geruch bindet und biologisch abbaubar ist. Die Rückstände werden nach dem Stand der Technik zu verwertbaren Produkten verarbeitet. Für uns ist es selbstverständlich, dass die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und wir richten unsere Tätigkeit auf ökologische Gesichtspunkte aus.

Die Kunststoff-WC-Kabinen unserer Betriebe sind ausnahmslos mit Wasserspülung, Handwaschbecken, Urinal, Spiegel und Fäkalklappe mit Sichtschutz zum Tank ausgestattet. Die Abwässer dieser Toiletten werden mit modernsten Saugtank-LKW`s abgepumpt. Die WC‘s werden bei jeder Entleerung desinfiziert. Kunststoff hat sich neben Edelstahl als Standardmaterial in der Hygiene etabliert, da es einerseits leicht zu reinigen und andererseits auch widerstandsfähig ist.

Unsere Interessensvertretung hat unsere Mitbewerberin vor Monaten aufgefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und keine potentiell unlauteren Aussagen über Anbieter von mobilen WC Anlagen zu tätigen. Diesem Ansinnen ist man nicht nachgekommen. Die Vermieterin von Kompost Toiletten wirbt auch weiterhin mit unlauteren, rechtlich nicht gedeckten Methoden.

Angebote dieser angeblich nachhaltigen Alternative sollten daher kritisch überprüft werden, damit man nicht selbst Gefahr läuft, gegen rechtlich vorgeschriebene Standards zu verstoßen.

Diesem Schreiben liegt eine Sachverhaltsdarstellung des „VÖEB – Verband österreichischer Entsorgungsbetrieben“ bei.

Kundeninformation Sachverhaltsdarstellung
Vielen Dank für Ihr weiteres Vertrauen!

Mit umweltfreundlichen Grüßen

Gabriele Jüly
Geschäftsführende Gesellschafterin

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