Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für QUICKI Mobil WCs


1. VERTRAGSGEGENSTAND

Vertragsgegenstand ist die mietweise Überlassung und Wartung von Mobil-WCs, WC-Containern, Toilettenanhängern, Sanitäranlagen und Bauzäunen zum Zweck der ordnungsgemäßen Nutzung der jeweiligen Anlagen am Mietort. Die Objekte bleiben Eigentum der Firma Jüly. Der Mieter hat für die behördlichen Bewilligungen bezüglich des Aufstellungsplatzes zu sorgen.

2. MIETZEIT

Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Aufstellung und endet mit dem Tage der Abbestellung. Diese Tage gelten als volle Miettage.

3. FREIE ZUFAHRT

Der Zufahrtsweg zum Aufstellungsort muss befestigt und für Schwer- und Großfahrzeuge befahrbar sein. Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter für Transportschäden und Bergungskosten.

4. ANSCHLUSSKOSTEN STROM, WASSER

Strom und Wasser müssen vom Mieter zur Versorgung der WC-Container und Toilettenwagen an die vorhandenen Anschlüsse gelegt werden. Diese Verbrauchskosten trägt der Mieter. Die Abwassertanks müssen bei Bedarf und am Ende der Mietdauer entleert werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Der Mieter kann wahlweise auch einen Kanalanschluss erstellen. Wird der Vorgang von der Firma Jüly veranlasst, trägt der Mieter die Kosten.

5. EINLEITUNGSGENEHMIGUNG KANALISATION

Bei Anschluss der WC-Container und Toilettenwagen an die öffentliche Kanalisation hat der Mieter die Einleitungsgenehmigung der jeweils zuständigen Behörde zu beschaffen. Wird der Anschluss durch Mitarbeiter der Firma Jüly hergestellt, handeln diese im Auftrag des Mieters oder der Weisung gebenden Person.

6. SELBSTABHOLUNG UND KAUTION

Die Toilettenanhänger dürfen nur von Personen mit Führerschein B+E abgeholt werden. Eine Kaution von 500,-€ pro Anhänger muss hinterlegt werden. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe refundiert. Ein Mietvertrag wird hierfür gesondert vereinbart.

7. SERVICE

Die Objekte werden in einwandfreien Zustand geliefert. Die Servicearbeiten werden von geschultem Personal nach Vereinbarung durchgeführt. Der Servicezeitpunkt wird vom Mieter festgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den WC-Anlagen für LKWs frei und befahrbar zu halten oder die Mobil WCs bis auf 10 Meter zuzuführen. Das gleiche gilt für die Abholung der Mietobjekte.

8. FREIER ZUGANG BEI SERVICE, AUFSTELLUNG UND ABHOLUNG

Ist der ungehinderte Zugang nicht möglich, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt. Servicebestätigungen erfolgen nur auf ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter. Reklamationen sind unverzüglich der Firma Jüly zu melden, diese berechtigen nicht zur Mietminderung. Sollten die Mietobjekte bei der Aufstellung oder bei der Abholung nicht zugänglich sein, hat die zusätzlichen Anfahrtskosten zuzüglich aller Nebenkosten und Stehzeiten vor Ort der Mieter zu tragen.

9. ZEICHNUNGSPFLICHT AM LIEFERSCHEIN

Der Auftraggeber bestätigt die Vollständigkeit der Angaben und den ordnungsgemäß durchgeführten Auftrag durch seine Unterschrift auf unserem Lieferschein. Ein nicht unterzeichneter Lieferschein kann für etwaige Schadensansprüche nicht herangezogen werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

10. OBLIEGENHEITEN DES MIETERS

Der Mieter haftet bei Verlust oder Beschädigung der Mietobjekte bis zum vollen Wiederbeschaffungsneuwert. Der Verlust oder Beschädigung sind der Firma Jüly unverzüglich zu melden und es ist vom Mieter Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Für die durch missbräuchliche Benutzung der WC-Anlagen entstehenden Kosten (z.B. Verunreinigung durch Müll, Chemikalien,...) haftet der Mieter. Für die Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht ist der Mieter verantwortlich.

11. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

Bei Rückgabe von verschmutzten oder beschädigten WC-Anlagen berechnen wir Reinigungs- und Reparaturkosten. Die hierdurch anfallenden Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für Sachschäden oder Untergang, unberührt davon, wodurch der Schadfall verursacht ist. Haftungsansprüche von Dritten aus der Benutzung des Objektes gehen zu Lasten des Mieters

12. MIETDAUER, VERRECHNUNG, VERKAUF

Die Miet- sowie die Transportkosten werden bei Anlieferung sofort fällig. Als Mindestmietzeit gilt – wenn nicht anders vereinbart – der Mietpreis für 6 Kalenderwochen. Bleibt der Mieter trotz Mahnung mit der Zahlung mehr als 10 Tage in Verzug, kann der Vermieter die Objekte abholen und damit das Mietverhältnis vorzeitig beenden. Der Mieter ist in diesem Fall dennoch verpflichtet, den gesamten Mietpreis samt der vereinbarten Serviceentgelte bis zum ordentlichen Vertragsende zu bezahlen, wobei diese Forderungen mit außerordentlicher Beendigung sofort fällig werden. Gleiches gilt im Falle des Vergleichs oder Konkurs der mietenden Firma. Für Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10% verrechnet.

13. EIGENTUMSVORBEHALT

Bei Verkauf von WC Kabinen, Zäunen, WC Containern oder sonstigem bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sollte der Käufer die Ware veräußern, geht der dabei erzielte Erlös anstelle der Ware in unser Eigentum über.


Gerichtsort: Bruck an der Leitha